Berufsunfähigkeit

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Neu im Portfolio der exklusiven Vorteile für VWI-Mitglieder ist eine attraktive Versicherung gegen Berufsunfähigkeit – ein Risiko, das im Laufe des Berufslebens immerhin jeden vierten Beschäftigten in Deutschland trifft. Die Ursachen dafür sind selten Unfälle, sondern meistens alltägliche Krankheiten wie Rückenschmerzen, psychische Erkrankungen oder Krebsleiden.

Das Problem: Die staatliche Hilfe in Form der Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, und die herkömmlichen Versicherungen sind teuer und oft nicht umfassend genug. Mit einem Angebot von Biometric Unterwriting bietet der VWI seinen Mitgliedern nun eine Lösung für diese Vorsorgelücke an. Denn Verbraucherschützer und Versicherungsexperten sind sich einig: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Haftpflicht- und der Krankenversicherung die wichtigste Police überhaupt.

Biometric Unterwriting hat die Berufsunfähigkeitsversicherung komplett neu gedacht: nicht nur als reine Lebensversicherung, sondern mit Komponenten der Sachversicherung. Versichert wird der Verdienstausfall im Gruppentarif über den VWI, dahinter steht Lloyd‘s Insurance Company S.A. Brussels als Versicherer. Im Leistungsfall wird zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit unterschieden. Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit wird für bis zu 10 Jahre eine monatliche Rente gezahlt. Wird nach dieser Frist eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, fließt als Einmalzahlung ein Kapitalbetrag in Höhe von bis zu 120 Monatsrenten.

Bis zu 75 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal 250.000 Euro) lässt sich als monatliche Rente so versichern, ohne Gesundheitsfragen und ohne ärztliche Untersuchungen. Stattdessen verwendet Biometric Unterwriting zu Beginn des Versicherungsschutzes oder bei Deckungserweiterungen eine Dienstobliegenheitserklärung, die sich auf die vergangenen 12 Monate beschränkt. Durch effektive Prozesse und intelligente Versicherungskonstellationen werden die Kosten niedrig gehalten, so dass die BU-Versicherung im Schnitt 70 Prozent unter dem Marktpreis angeboten werden kann.

Die Versicherungsbeiträge können bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden. Bei einer Rentenleistung muss lediglich der niedrige Ertragsanteil für Zeitrenten versteuert werden; Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an. Und die Kapitalabfindung stellt keine wiederkehrende Leistung dar und ist daher steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung oder können per Mail (versicherung@vwi.org) angefordert werden.

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