Beitragsbild: ESI/Herrenknecht

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Virtuelle Abnahme im Maschinenbau

Das Virtual Dimension Center Fellbach hat ein Whitepaper zu den Möglichkeiten und Vorteilen einer Virtuellen Abnahme im Maschinenbau veröffentlicht. Hersteller und Abnehmer sollen so Zeit und Kosten einsparen können.

Wenn die Abnahme mindestens eines Teilaspektes eines Produktes ohne physische Realisierung erfolgt, können Hersteller sowie Abnehmer Zeit und Kosten einsparen. Das geht aus dem neuen Whitepaper „Die Virtuelle Abnahme im Maschinenbau“ des Virtual Dimension Center (VDC) hervor. Der juristische Begriff der Abnahme bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass ein Produkt oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht. Im Sondermaschinenbau benennt man die Abnahme eines Produktes beim Hersteller als Werksabnahme, welcher häufig ein Site Acceptance Test (SAT) beim Kunden folgt. Bei der Abnahme prüfen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam, ob die Spezifikationen des Pflichtenheftes zutreffen und alle Änderungsanforderungen umgesetzt wurden. Nach §640 BGB hat der Unternehmer einen Anspruch auf die Abnahme, wenn das Werk – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – vertragsgemäß hergestellt ist.

Dem VDC zufolge kommt es jedoch im Zuge der Abnahme immer wieder zu Fehlern, welche diese Abwicklung verzögern – beispielsweise unzureichende Vorbereitungen beim Hersteller, zu grobe Abnahmemodalitäten oder fehlende Dokumentationen. „Virtuelle Techniken könnten den Prozess der Werksabnahme optimieren und so helfen, Zeit und Kosten einzusparen“, sagt VDC-Geschäftsführer Dr. Christoph Runde: „Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie digitale 3D-Modelle eine vorzeitige Abnahme beeinflussen könnten – das beginnt mit dem Design und endet bei dem Arbeitsschutz.“ Fotorealistische 3D-Abbildungen etwa erlauben dem Papier zufolge die frühzeitige Abstimmung von Geometrie, Materialien und Farbgebung eines Produktes. In einem 3D-Modell können sich die Bedienbarkeit einer Maschine sowie die Einsehbarkeit und Erreichbarkeit wichtiger Bereiche mit den Händen und Werkzeugen prüfen lassen, Prozess-Simulationen können technische Nachweise erbringen. Weiterhin sind demnach Aspekte der Serviceability virtuell nachweisbar, etwa die De-/Montierbarkeit oder Montagereihenfolge. Auch für die Abnahme der Automatisierungstechnik könne die Virtuelle Abnahme Vorteile bringen: Der Hersteller könne in 3D-Modellen zeigen, dass Sensorik und Aktorik sowie das Automatisierungskonzept richtig ausgelegt seien und es nicht zu Kollisionen und Deadlocks komme. Verbunden mit dem Automatisierungskonzept lasse sich zudem virtuell die Wirkung von Trennsystemen und Abschalteinrichtungen nachweisen, was einen wichtigen Aspekt im Bereich der Arbeitssicherheit darstelle.

Wie das VDC weiter mitteilt, existieren in der Automobil- und Flugzeugbranche bereits erste Ansätze für virtuelle Zertifizierungen. Flugzeugsitze werden demnach schon virtuell vorzertifiziert. Und der Automobilsektor verfolge das Ziel eines Virtuellen TÜV und arbeitet derzeit daran, immer mehr Aspekte der Allgemeinen Betriebserlaubnis virtuell abzudecken. Umgesetzt sei dies bislang unter anderem für die Außenkante nach ECE-R26 und die Radabdeckung nach EG 78/549. Das VDC rechnet damit, dass der Maschinenbau einen ähnlichen Weg beschreiten wird. (ph)

Beitragsbild: Pixelio/Paul-Georg Meister

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Stellenanzeigen richtig lesen und auswerten

Stellenanzeigen gehören nach wie vor zu den meistgenutzten und erfolgreichsten Instrumenten der Mitarbeiterrekrutierung. Sie richtig lesen und die Inhalte auswerten zu können, erfordert eine gewisse Übung.

Auch wenn viele Jobs über Netzwerke vergeben werden, sind Stellenanzeigen für Personalverantwortliche weiterhin ein wichtiges Instrument, wenn es um die Besetzung einer offenen Position geht. Für Bewerber enthalten solche Inserate eine Fülle von Informationen – offen formuliert, aber auch als Subtext zwischen den Zeilen. „Vor einer Bewerbung sollten die Informationen systematisch sortiert und Prioritäten für die Bewerbung gebildet werden“, sagt Wolfgang Raith, Sprecher des VWI-Kompetenznetzwerks Karriere & Beruf. Schließlich sei jede Bewerbung – egal ob schriftlich oder am Telefon – wie ein Verkaufsgespräch, in dem der Interessent sich persönlich mit seinen Vorzügen und den damit verbundenen Vorteilen für das Unternehmen verkaufen müsse.

Ein seriöses Stellenangebot beleuchtet das ausschreibende Unternehmen, die zu besetzende Position sowie was ein Bewerber können muss und obendrein noch können sollte. Was genau sich hinter einem angenehmen Betriebsklima, Fortbildungsbereitschaft, Teamfähigkeit oder überdurchschnittlicher Bezahlung verbergen kann, hat die Karrierebibel in einem Phrasen-Code aufgeschlüsselt. Wolfgang Raith empfiehlt zudem, vor der eigentlichen Bewerbung die eindeutig formulierten Aspekte zu sortieren und fehlende Informationen zu recherchieren:
Was macht das Unternehmen, wie geht es der Branche? Welche Produkte und Ziele gibt es?
Wie ist die ausgeschriebene Position bezeichnet?
Was sind die Schwerpunkte der Aufgabe?
Welche Fachkenntnisse und Berufserfahrungen werden genannt/erwartet?
Welche persönlichen Anforderungen werden genannt/erwartet?
Welche Anreize bietet das Unternehmen/die Position?

Die optimale Schnittmenge finden

Um die vielen Informationen aus dem Anzeigentext zu priorisieren, sollten Bewerber Raith zufolge aus der Beschreibung des Unternehmens, dem Tätigkeitsprofil, den fachlichen Anforderungen und den persönlichen Anforderungen maximal drei prägnante Aspekte auswählen. Dieser Übersicht sollten sie dann maximal drei prägnante Aspekte aus verschiedenen Bereichen des eigenen Hintergrund gegenüberstellen – Erfahrung und Kenntnisse, fachliche Qualifikation, persönliche Fähigkeiten, persönliche Motivation. Ziel sei es, eine optimale Überdeckung zwischen den unternehmensseitigen Anforderungen und dem Hintergrund des Bewerbers zu finden.

Grundsätzlich sollte sich ein Leitgedanke durch den gesamten Bewerbungsprozess ziehen, empfiehlt Wolfgang Raith: „Was kann ich und was bringt es dem Unternehmen?“ (ph)

Ein Thema des Arbeitskreises Karriere & Beruf.

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Schenken just in time

Mit Joidy lassen sich digitale und physische Geschenke via App versenden. Gründer des Berliner Start-ups sind die Wirtschaftsingenieure Philippe Singer und Timo Müller.

Niemals wieder ein verspätetes Geschenk – das ist die Idee hinter dem Berliner Start-up Joidy. Mit der gleichnamigen App oder über die Webseite lassen sich digitale und physische Geschenke kaufen und direkt verschicken. Ausgetüftelt haben die Idee die Wirtschaftsingenieure Philippe Singer und Timo Müller. Der Schenkende lädt die App herunter oder geht auf die Homepage, wo mehrere zehntausend physische wie digitale Geschenke zur Auswahl zur Verfügung stehen. Diese Geschenke lassen sich wie gewohnt an Hausadressen versenden, aber auch in Form eines Geschenkelinks via E-Mail, Facebook, WhatsApp, LinkedIn oder Tinder – nach dem Öffnen des Links kann der Empfänger die gewünschte Lieferadresse eingeben.

Physische Geschenke werden vor dem Versand von Hand verpackt und bekommen eine persönliche Grußkarte. Aber auch auf digitalem Weg ist eine persönliche Note möglich: Der Schenkende kann beispielsweise ein kurzes Video aufnehmen und mit dem Finger auf dem Screen des Smartphones malen. Um das Paket zu öffnen, muss der Empfänger das Video anschauen und die Verzierung nachzeichnen – dafür benötigt der Beschenkte übrigens keine App, ein Webbrowser genügt.

„Initialzündung war ein Gründungsseminar an der TU Berlin“, schildert Philippe Singer dem Alumni-Magazin der TU Berlin 3eins4 die Anfänge von Joidy im Jahr 2015. Damals hatte er eine Werkstudentenstelle bei einem großen Industrieunternehmen und gute Chancen auf eine Übernahme nach seinem Bachelorabschluss. Doch er entschied sich anders. „Ich kannte schon ein paar Start-ups von innen, und die Arbeit mit den flachen Hierarchien gefiel mir gut. Außerdem wurde mir und meinen zwei Freunden von Experten bestätigt, dass unsere Idee der Geschenke-App Potenzial hat.“ Ein Exist-Stipendium sorgte für die Anschubfinanzierung. Inzwischen konnte Joidy Investoren von dem Konzept überzeugen und eigenen Angaben zufolge „einen Betrag im hohen sechsstelligen Bereich“ akquirieren. (ph)

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Studie: Digitales Potenzial liegt weitgehend brach

Bei der künstlichen Intelligenz sind dem McKinsey Global Institute zufolge Deutschland und Europa gegenüber China und den USA im Hintertreffen. Der Think Tank hat daher einen Zehn-Punkte-Plan für Politik und Wirtschaft vorgelegt.

Deutschland hat bei der Digitalisierung Nachholbedarf, schreibt das McKinsey Global Institute (MGI). Der volkswirtschaftliche Think Tank der Unternehmensberatung McKinsey kommt bei seiner Studie „Das digitale Wirtschaftswunder – Wunsch oder Wirklichkeit?“ zu dem Ergebnis, dass Deutschland erst zehn Prozent seines digitalen Potenzials ausschöpft, also des maximal möglichen Nutzens aus der Digitalisierung in führenden Sektoren. MGI hat für die Studie Deutschlands Position in der Welt anhand verschiedener Wirtschaftsfaktoren analysiert sowie Erfolge und Defizite in der Digitalisierung untersucht.

Laut MGI verfügt Deutschland über beste Voraussetzungen, um Trends wie den demografischen Wandel, den wachsenden weltweiten Wettbewerb und vor allem die Digitalisierung und Automatisierung aktiv zu gestalten. Der Druck zum Wandel und zur Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit sei jedoch enorm. In Deutschland können dem MGI zufolge beispielsweise bis zu 77 Prozent der Arbeitsstunden von Geringqualifizierten und 46 Prozent der Arbeitsstunden von Mittelqualifizierten automatisiert werden – bei den Hochqualifizierten dagegen nur 18 Prozent. „Das heißt nicht, dass diese Jobs ganz wegfallen – unsere Arbeitswelt wird sich aber dramatisch verändern“, sagt Cornelius Baur, Managing Partner des deutschen McKinsey-Büros und Co-Autor der Studie. Auf diesen Wandel sei Deutschland noch nicht ausreichend vorbereitet. Deutschland fehle es zudem an im Weltmaßstab führenden Unternehmen im Bereich Consumer Electronics und Onlineplattformen für Transaktionen, um globalen Giganten wie Apple, Alphabet und Alibaba die Stirn zu bieten.

Damit Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht an Boden verliert, schlägt das MGI einen Zehn-Punkte-Plan mit je fünf Maßnahmen für Politik und Wirtschaft vor. Die Politik sollte demnach ehrgeizige Digitalisierungsstandards anstreben und gezielt in Bildung und Arbeitsmarkt investieren. Deutsche Unternehmen wiederum sollten alle Chancen der Digitalisierung systematisch prüfen und wenn nötig bisherige Arbeitsstrukturen verändern. Gelingen könne dies durch
– die Festlegung einer klaren digitalen Agenda durch die oberste Führungsebene,
– die Digitalisierung weiterer Stufen der Wertschöpfungskette beispielsweise durch den Einsatz der schon heute vorhandenen Tools zur Produktivitätssteigerung in Marketing und Vertrieb, Herstellung und Lieferketten-Management,
– den gezielten Aufbau neuer Wachstumsmärkte, gerade auch außerhalb angestammter Geschäftsfelder,
– die Reinvestition von Einsparungen durch Digitalisierung in Zukunftstechnologien
– sowie flache und agile Arbeitsstrukturen. (ph)

Beitragsbild: Pixelio/Rainer Sturm

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Mit einer App zu mehr Erholung

Ein Forscherteam der Leuphana Universität Lüneburg untersucht, wie sich mit dem Smartphone die Urlaubserholung verlängern lässt. Im Rahmen des Projekts können Interessierte die Erholungs-App jetzt kostenfrei nutzen.

Wie kann Erholung über den Urlaub hinaus erhalten bleiben? Dieser Frage widmet sich jetzt ein Forscherteam aus Deutschland und Finnland. Für ihr Projekt wurde an der Leuphana Universität eine Erholungstrainings-App namens Holidaily 2.0 entwickelt. Mit deren Hilfe sollen gestresste Berufstätige dabei unterstützt werden, die Urlaubserholung auch im beruflichen Alltag zu bewahren.

Wie die Forscher mitteilen, begleitet Holidaily Urlauber bei den Vorbereitungen, während des Urlaubs und besonders in der Zeit danach. Unter dem Motto „Jeden Tag ein wenig Urlaub in den Berufsalltag bringen“ bietet die App kleine tägliche Übungen zur Erholung, sogenannte Dailys. Dabei handelt es sich um bewährte Übungen aus der Erholungsforschung. Wer regelmäßig übt, sammelt Punkte und sorgt so dafür, dass es seinen virtuellen Urlaubsbegleitern Holidave und Holidaisy gut geht. Außerdem erfährt er mehr über seine persönlichen Stärken und Schwächen beim Erholen.

Bessere Widerstandsfähigkeit gegen Stress

„Wir haben die Holidaily App mit einem Augenzwinkern gestaltet“, sagt Studienleiter Prof. Dr. Dirk Lehr vom Institut für Psychologie der Leuphana. Holidaily habe etwas Spielerisches, „Hintergrund ist jedoch die durchaus wichtige Rolle guter Erholung im Alltag, beim Schutz gegen die gesundheitsschädlichen Wirkungen von chronischem Stress.“ In einer ersten Studie haben die Forscher demnach bereits beobachtet, dass Berufstätige, die mit Holidaily trainieren, im Berufsalltag seltener unter depressiver Erschöpfung leiden. Auch die Widerstandsfähigkeit gegen Stress habe sich verbessert.

Interessierte können die Erholungs-App im Rahmen der Forschungsprojektes jetzt kostenfrei nutzen. Auf der Projekthomepage können sie sich über die Studie informieren und für eine Teilnahme registrieren. (ph)

Beitragsbild: BMW

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Elektromobilität: Wirtschaftliche Chancen und Risiken

Zwei aktuelle Studien beleuchten die Potenziale und die Risiken, die der Umstieg von konventionellen Pkw auf Elektrofahrzeuge für den Wirtschaftsstandort Deutschland bringen kann. Während das Münchner ifo Institut vor allem die potenziellen negativen volkswirtschaftlichen Folgen herausarbeitet, sieht das Fraunhofer ISI Chancen für positive Effekte.

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat eine Analyse möglicher volkswirtschaftlicher Auswirkungen des Wandels hin zur Elektromobilität veröffentlicht und sieht demnach durchaus Chancen und Potenziale für positive Effekte bei Arbeitsplätzen und Wertschöpfung („Perspektiven des Wirtschaftsstandorts Deutschland in Zeiten zunehmender Elektromobilität“). Deutsche Hersteller halten laut ISI aktuell beim Verkauf von Elektrofahrzeugen vergleichbare Marktanteile wie bei konventionellen Fahrzeugen. Wenn es gelinge, die derzeitige gute Wettbewerbssituation der deutschen Industrie bei Elektrofahrzeugen zu erhalten oder sogar noch auszubauen, seien die Chancen gut, dass der Wandel hin zur Elektromobilität in der Summe positive Auswirkungen auf Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland habe und Verluste bei Verbrennungsmotoren kompensiert werden könnten.

Bei der Diskussion um die Folgen eines Verbots von konventionellen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist laut Fraunhofer ISI zudem zu beachten, dass Deutschland einen hohen Exportanteil von 60 Prozent der in Deutschland hergestellten konventionellen Fahrzeuge habe. Die Marktanteile der hybriden Elektrofahrzeuge sei bereits auf knapp 40 Prozent aller Elektrofahrzeuge gestiegen. Würden diese Positionen gehalten, werde ein schneller Ausstieg aus dem Verkauf von konventionellen Fahrzeugen in Deutschland nur bedingt negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Branchen haben, die vom Verbrennungsmotor in Deutschland abhängen.

Der Wandel zur Elektromobilität gehe allerdings mit einem Strukturwandel, einer Verschiebung innerhalb der automobilen Wertschöpfungsketten und einem Wandel der Arbeitsplätze einher. Mit Umschulungen und neuen Ausbildungsangeboten müssten die Fachkräfte auf diesen Wandel vorbereitet werden. Auch in anderen Bereichen müsse der Wandel zur Elektromobilität aktiv gestaltet werden. Dazu gehöre, die bestehenden Schwachpunkte – beispielsweise bei der Batteriezellproduktion – zu beseitigen, den Wandel der Industriestrukturen aktiv anzugehen und die Erschließung neuer Geschäftsmodelle voranzutreiben. Dann könne es gelingen, die drohenden Verluste in den Produktions- und Zulieferbereichen des konventionellen Antriebsstrangs sowie Effekte außerhalb des Verarbeitenden Gewerbes zu kompensieren, beispielsweise im Handel und in der Instandhaltung.

ifo: 426.000 Arbeitsplätze gefährdet

Die jüngst veröffentlichte Studie des Münchner ifo Instituts hatte die potenziellen negativen volkswirtschaftlichen Folgen eines Verbots von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in den Vordergrund gestellt („Auswirkungen eines Zulassungsverbots für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor“). Ein Zulassungsverbot für Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2030 könne dieser Studie zufolge deutliche Einbußen für Beschäftigung und Wertschöpfung am Standort Deutschland zur Folge haben. Mehr als 600.000 der heutigen Industriearbeitsplätze und damit zehn Prozent der deutschen Industriebeschäftigung wären direkt oder indirekt betroffen. Allein in der Automobilindustrie wären 426.000 Jobs gefährdet, bei kleineren und mittleren Unternehmen stünden bis zu 130.000 Arbeitsplätze zur Disposition. Bei der Wertschöpfung sieht das ifo noch deutlichere negative Effekte eines Verbrennerverbots ab 2030: Insgesamt 13 Prozent – rund 48 Milliarden Euro – der Bruttowertschöpfung der deutschen Industrie wären tangiert. (ph)

Beitragsbild: ZF

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Mit technischen Hilfen Unfälle vermeiden

Automobilzulieferer ZF hat ein Konzeptfahrzeug mit eingebautem Schutzengel vorgestellt. Dieser greift ein, wenn der Mensch am Steuer abgelenkt ist oder droht, zum Geisterfahrer zu werden.

Der Begriff Vision Zero wird häufig in erster Linie mit emissionsfreier Mobilität verbunden. Aber auch das unfallfreie Fahren ist ein wichtiger Aspekt. Der Automobilzulieferer ZF hat jetzt das Konzeptfahrzeug „Vision Zero Vehicle“ vorgestellt, das technische Lösungen für beide Ziele beinhaltet – einen elektrischen Achsantrieb sowie intelligente mechanische Systeme, die dabei helfen sollen, eine Vielzahl von Unfällen zu vermeiden. ZF sieht in solchen Sicherheitsinnovationen entscheidende Wegbereiter für die Übergangsphase zwischen assistiertem und autonomem Fahren.

Vor Ablenkung schützen

Einer Verkehrssicherheitsstudie des Allianz Zentrums für Technik zufolge geht rund jeder zehnte Verkehrstote mittlerweile auf den Faktor Ablenkung zurück. In Deutschland verloren dadurch im Jahr 2016 etwa 350 Menschen ihr Leben, 94 mehr als durch Alkohol am Steuer. In dem ZF-Konzeptfahrzeug soll der „Driver Distraction Assist“ erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und bei Bedarf das Fahrzeug soweit sicher steuern, bis keine größere Gefahr mehr besteht. Technische Basis ist laut ZF eine lernfähige, laserbasierte Time-of-Flight-Innenraumkamera: Diese erfasst die Position des Fahrerkopfs dreidimensional und auch bei schwierigen Lichtverhältnissen. Infolgedessen kann sie erkennen, sobald der Blick des Fahrers vom Verkehrsgeschehen abgewandt ist. Droht dadurch Gefahr, schlägt das System in der ersten Stufe optisch durch Warnung im Zentraldisplay, akustisch sowie haptisch durch aktives Straffen des Sicherheitsgurts Alarm. Parallel dazu unterstützt der Anti-Ablenkungsassistent den Fahrer bei der Längs- und Spurführung des Fahrzeugs, auch in Kurven. Reagiert der Fahrer weiterhin nicht, nimmt das System das Antriebsmoment kontinuierlich zurück. Im letzten Schritt kann es bei weiterhin bestehender Ablenkung sogar die Gasannahme zurücknehmen und den Wagen an sicherer Stelle anhalten.

Geisterfahrten vermeiden

Die Lösung „Wrong-way Inhibit“ soll Geisterfahrten und deren oft fatale Folgen aktiv verhindern – laut ADAC verursachten Geisterfahrer 2016 insgesamt zwölf Tote, bei 2200 Warnmeldungen vor Falschfahrern im Verkehrsfunk. Das System aktiviert sich bereits, wenn der Fahrer per Blinker und eindeutiger Lenkbewegung andeutet, dass er in falscher Richtung in eine Straße einfahren will – sei es infolge von Ablenkung, schlechter Sicht oder fehlender Orientierung. Wird anstelle einer Autobahnauffahrt die Autobahnabfahrt angesteuert, warnt das System zunächst akustisch, haptisch via Gurtvibration und optisch im Informations-Display. Zudem gibt auch das Lenkrad beim Einlenken mittels deutlich erhöhten Lenkwiderstands dem Fahrer unmissverständlich zu verstehen, dass er im Begriff ist, falsch abzubiegen. Sollte der Pilot dennoch abbiegen, hält das System den Wagen am äußeren Fahrbahnrand und bremst zunächst auf Schrittgeschwindigkeit und schließlich bis zum Stillstand ab. Zudem schalten sich sofort das Abblendlicht und die Warnblinkanlage ein, um entgegenkommende Fahrzeuge vor dem Falschfahrer zu warnen. Falls eine Ausweichfläche vorhanden ist oder der Rückwärtsgang eingelegt wird, gestattet das System dem Lenker, entlang des Fahrbahnrands sicher aus der Gefahrenzone zu fahren. Welcher Weg und welche Richtung richtig oder falsch ist, weiß das „Vision Zero Vehicle“ über genaue und via Cloud permanent aktualisierte Karten sowie über ein Front-Kamerasystem, welches Verkehrsschilder genauso wie Fahrbahnmarkierungen erkennt und interpretiert.

Vision Zero – der Hintergrund

Der Begriff Vision Zero – gemeint sind null Unfälle – stammt ursprünglich aus der Arbeitssicherheit. Mitte der 1990er Jahre wurde der Ansatz von der Schwedischen Straßenverkehrsbehörde für den Verkehr aufgegriffen – vor allem mit dem Ziel null Verkehrstote – und fand schnell auch auf europäischer Ebene Gehör. Vision Zero steht für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrssicherheitsarbeit und für ein umfassendes Handlungskonzept, das auf zwei Grundprinzipien basiert. Prinzip eins: Menschen machen Fehler, und das System Verkehr muss mit diesen Fehlern rechnen und sie verzeihen. Aus diesem Prinzip folgt, dass nicht mehr allein die Unfallbeteiligten Verantwortung für Unfälle übernehmen müssen, sondern Unfallvermeidung zu einer gesellschaftlichen Aufgabe wird, die unter anderem auch die Automobilindustrie, die Bauverwaltung und die Versicherungen betrifft. Prinzip zwei: Die Belastbarkeitsgrenzen des menschlichen Körpers werden zum entscheidenden Maßstab; Unfallfolgen dürfen auch im schlimmsten Fall nicht mehr tödlich sein. (ph)

Ein Thema des VWI-Arbeitskreises Automotive.

Beitragsbild: Pixelio/S. Hofschlaeger

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Sich gut präsentieren in 60 Sekunden

Vielen Bewerbern fällt es schwer, Personalverantwortlichen kurz und prägnant die wichtigsten Dinge über sich zu erzählen. Eine Sprechvorlage hilft bei der Vorbereitung.

Die Aufforderung „Erzählen Sie etwas über sich“ setzt Bewerber häufig unter Stress, hat Wolfgang Raith beobachtet. Bei Karriereworkshops und individuellen Bewerbungsberatungen fällt dem Sprecher des VWI-Kompetenznetzwerks Karriere & Beruf immer wieder auf, dass die Teilnehmenden bei dieser Frage einbrechen. Er rät Stellensuchenden, Reihenfolge und Inhalte der wichtigsten Aspekte im Vorfeld zu üben, um sich am Telefon oder im persönlichen Vorstellgespräch überzeugend in 60 Sekunden präsentieren zu können. Dafür empfiehlt Wolfgang Raith folgendes Raster:

Was studiere ich an welcher Uni?
Welches Gebiet vertiefe ich?
Was für Praktika oder Jobs habe ich bereits gemacht?
Was motiviert mich für das Stellenangebot (Praktikum, Werkstudentenjob, Bachelor-Masterarbeit, Job)?
Warum ist meine Qualifikation interessant?
Wie geht es weiter (Kurzbewerbung, Komplettbewerbung, Gesprächstermin)?

„Beim Üben sollten Stellensuchende ihren Text im Stehen langsam und deutlich sprechen und nach jedem Satz einatmen“, sagt Wolfgang Raith. „Nach drei bis vier Durchgängen klappt die Präsentation dann in der Regel sehr gut.“ (ph)

Ein Thema des VWI-Arbeitskreises Karriere & Beruf.

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Drohnen mit dem Wink einer Hand steuern

Die Empa hat einen Sensor aus piezoresistiven Fasern entwickelt, der leichteste Bewegungen in elektrische Signale umwandeln kann. Das macht es möglich, Drohnen oder Roboter mit kleinsten Bewegungen zu steuern oder andere elektronische Geräte ohne Fernbedienung zu kontrollieren.

Geht es nach Forschenden der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), werden sich Drohnen und Roboter bald locker aus dem Handgelenk steuern lassen. Sie haben einen Sensor aus piezoresistiven Fasern entwickelt und in ein Armband integriert, der feinste Bewegungen der Hand registrieren kann: Die piezoresistive Faser kann eine Deformation erkennen und in ein elektrisches Signal umwandeln, das dann von einem Endgerät ausgelesen und interpretiert wird. Wie die Empa mitteilt, beruhte Bewegungssensorik bislang hauptsächlich auf visuellen Sensoren sowie Beschleunigungsmessern und Rotationsmessern. Diese Art, Bewegungen zu registrieren, setze große und deutliche Gesten in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich voraus. Der neue Empa-Sensor hingegen reagiere bereits auf kleinste Bewegungen der Hand.

Auf bisherige Technologien wollen die Forschenden aus der Abteilung Hochleistungskeramik aber nicht verzichten. Um erfolgreiche neue Konzepte zu entwickeln, sei eine Kombination verschiedener Sensoren nötig. Nur auf diese Weise sei es möglich, Bewegungen zu erkennen und zu nutzen, die mit den bisherigen Technologien nicht erfassbar gewesen seien. So ermögliche etwa die Kombination aus Beschleunigungs-, Rotations- und Orientierungssensoren zusammen mit dem Faser-Sensor vollkommen neue Kommandos zur Steuerung von technischen Geräten – sei es eine Drohne oder das Garagentor. Die Forschenden haben den Sensor zu Testzwecken in ein herkömmliches Uhrenarmband integriert, denn in Zukunft soll der Sensor unauffällig am Handgelenk getragen werden können, um den Träger möglichst wenig einzuschränken.

Zurzeit wird der Algorithmus, der die Übersetzungsarbeit zwischen Sensorik und Drohnensteuerung übernimmt, weiter verfeinert. So soll der Sensor beispielsweise nicht nur einzelne Bewegungen, sondern auch ganze Bewegungsfolgen erkennen können – zweimal kurz hintereinander die Faust zu ballen würde dann ein anderes Kommando auslösen als einmal kurz und einmal lang. Auch das Tragen des Sensors in einem Armband ist vielleicht bereits bald wieder Geschichte. Eine ETH-Studentin untersucht gerade die Möglichkeit, den piezoresistiven Sensor statt desssen in ein kleines Pflaster zu integrieren. Laut Empa werden derzeit mit weiteren Partnern aus diversen Bereichen mögliche industrielle Umsetzungen diskutiert. (ph)

Beitragsbild: Charité/Peitz

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Autonomes Fahren auf Berliner Klinikgelände

In einem gemeinsamen Projekt testen die Berliner Verkehrsbetriebe, das Land Berlin und die Charité künftig fahrerlose Elektrobusse. Das Klinikgelände gilt als Abbild des Berliner Verkehrsalltags im Kleinen und daher als ideale Testfläche.

Im Rahmen des Projekts „Stimulate – Stadtverträgliche Mobilität unter Nutzung elektrischer automatisierter Kleinbusse“ werden ab Anfang 2018 elektrisch angetriebene Kleinbusse testweise auf dem Gelände der Berliner Charité unterwegs sein. Zunächst laufen noch die Vorbereitungen und ausgiebige Techniktests, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Charité und das Land Berlin bei der Vorstellung des Pilotvorhabens mit. Ab dem Frühjehr 2018 sollen dann die ersten Fahrgäste die fahrerlosen Minibusse im Alltag testen können: Auf dem Campus Charité Mitte und dem Campus Virchow-Klinikum werden die vier Busse der Anbieter Navya und Easy Mile auf drei definierten Routen mit festen Haltestellen und einer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Im ersten Quartal 2018 sollen Testfahrten stattfinden, im zweiten bis vierten Quartal 2018 begleitetes Fahren mit Fahrgästen, ab dem ersten Quartal 2019 dann der autonome Betrieb.

Den Projektpartnern zufolge sind die Charité-Flächen besonders gut geeignet – und zwar nicht wegen der Nähe zu notärztlicher Versorgung, wie einem kalauernder Gast während der Projektvorstellung versichert wurde. Vielmehr seien die Testflächen mit ihren 270.000 beziehungsweise 138.000 Quadratmetern ausreichend groß und vom öffentlichen Straßenland abgegrenzt. Außerdem würden sie mit ihren Gehwegen und Kreuzungen, Fußgängern und Radfahrern sowie Pkw, Lkw und Bussen den Berliner Verkehrsalltag nahezu vollständig im Kleinen abbilden – Vorfahrt für alle Kranken- und Rettungswagen mit Blaulicht inklusive.

Die Charité wird im Rahmen des Projekts die Straßen- und Ladeinfrastruktur bereitstellen, die BVG ist für den autonomen Betrieb aller Fahrzeuge verantwortlich. Gleichzeitig wird deren Einsatz im Rahmen einer Studie wissenschaftlich begleitet: Das Land Berlin wird gemeinsam mit der Charité und ihrem Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaften die Akzeptanz und weitere praktische Aspekte der Nutzung autonom fahrender Busse untersuchen. Die BVG verspricht sich von dem Testlauf wichtige Erkenntnisse über Potenziale der Technik, etwa als mögliche Ergänzung zum Hochleistungs-ÖPNV oder auf schwach ausgelasteten Strecken. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert und läuft bis April 2020. (ph)