Julia C. Arlinghaus

Beitragsbild: Fraunhofer/Jürgen Löse

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Der Bundespräsident hat Julia C. Arlinghaus für eine erneute dreijährige Amtszeit in den Wissenschaftsrat berufen. Die promovierte Wirtschaftsingenieurin ist Professorin für Produktionssysteme und -automatisierung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie Institutsleiterin des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF in Magdeburg. Der Fokus ihrer Forschungsarbeit liegt darauf, digitale Produktionssysteme zu gestalten und zu managen sowie Fabrikautomatisierungssysteme und digitale Transformationsprozesse für die Industrie zu planen. Sie gehört dem Wissenschaftsrat seit 2021 an. Bei dessen Wintersitzung Ende Januar in Berlin wurde Julia C. Arlinghaus zudem zur neuen Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Kommission gewählt.

Der Wissenschaftsrat – hier das aktuelle Arbeitsprogramm für die erste Jahreshälfte 2024 – wurde 1957 gegründet und ist das älteste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Europa. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs. Die vom Bundespräsidenten berufenen Mitglieder werden für die Dauer ihrer Amtszeit in der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats tätig. Die Wissenschaftliche Kommission hat 32 Mitglieder. Davon kommen 24 aus Wissenschaft und Forschung, die übrigen acht sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die gemeinsam von der Bundesregierung und den Landesregierungen vorgeschlagen werden.

Kennzeichnend für den Wissenschaftsrat ist seine sektorenübergreifende Betrachtungsweise, die das gesamte deutsche Wissenschaftssystem mit seinen wesentlichen Strukturmerkmalen in den Blick nimmt – seien es staatlich wie privat finanzierte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, universitätsmedizinische Einrichtungen, Forschung durch die Industrie, Forschungsverbünde oder aber ganze Landeshochschulsysteme. Zu seinen Aufgaben gehören evaluative Verfahren, etwa im Rahmen der Exzellenzstrategie, bei der Beurteilung von großen Forschungsinfrastrukturen, der Akkreditierung von privaten Hochschulen, der Begutachtung von Forschungsbauten, im Rahmen von länderbezogenen Strukturbegutachtungen von Hochschulsystemen oder bei der Bewertung einzelner Forschungseinrichtungen und universitätsmedizinischer Einrichtungen. Der Wissenschaftsrat unterstützt Bund und Länder in einigen Fällen auch bei forschungs- und wissenschaftspolitischen Entscheidungsprozessen, indem er die Vorbereitung oder Durchführung bestimmter Programme übernimmt.

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