Die EU hat eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (VO (EU) 2023/988 – General Product Safety Regulation, GPSR) beschlossen, die ab Dezember 2024 in den Mitgliedstaaten angewendet werden muss. Die Verordnung enthält umfassende Kriterien zur Beurteilung und Gewährleistung der Sicherheit von Produkten. Diese müssen unter anderem durch eine Typen-, Chargen-, Seriennummer oder ähnliche geeignete Elemente identifizierbar sein – und wenn Herstellern Informationen zu von einem Produkt ausgehenden Gefahren vorliegen, müssen sie unverzüglich erforderliche Korrekturmaßnahmen ergreifen, also gegebenenfalls das Produkt zurückrufen sowie die Verbraucher und Behörden informieren. Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte für Verbraucher sicherer werden und den europäischen Normen entsprechen.
„Diese EU-Anforderungen erfordern ein Traceability-System in Betrieben“, sagt Olaf Eisele. Der Wirtschaftsingenieur ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fachbereichs Unternehmensexzellenz am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. in Düsseldorf, dem Forschungsinstitut der Metall- und Elektroindustrie zur Gestaltung der Arbeitswelt. Ein Traceability-System beschreibe die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Wertschöpfungsprozesses von Lieferanten bis zu Kunden, ermögliche eine Prozessüberwachung und erfülle die Anforderungen zur eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten durch Typen-, Chargen- oder Seriennummern. Diese würden benötigt, um die Anforderungen zu Korrekturmaßnahmen, Produktrückrufen sowie Information von Verbrauchern und Behörden im Falle von festgestellten Produktgefahren erfüllen zu können.
„Ein Traceability-System sollte jedoch nicht nur zur Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten eingeführt werden“, so Eisele weiter. Denn über die Produktsicherheit hinaus könne durch eine richtige Gestaltung auch eine Verbesserung der Qualität durch Prozessabsicherung, eine Kosteneinsparung durch Effizienzverbesserung von Prozessen sowie eine Verbesserung der Lieferzeiten und Lieferfähigkeit erreicht werden. Was hierzu bei der praktischen Umsetzung in Unternehmen beachtet werden sollte, hat das ifaa in einem Faktenblatt zusammengefasst.