Das Wirtschaftsingenieurwesen ist ein eigenständiger Studiengang und ein höchst erfolgreiches Berufsbild. Dieser besonderen Rolle des Wirtschaftsingenieurwesens trägt das neue Musteringenieurgesetz Rechnung, das die Wirtschaftsministerkonferenz jetzt beschlossen hat. „Wirtschaftsingenieurwissenschaftliche Studiengänge bestehen aus ingenieurwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Teilen sowie einem Integrationsbereich mit unterschiedlichem Schwerpunkt. Um den Besonderheiten des Wirtschaftsingenieurwesens gerecht zu werden, wird bei wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen auf die Festschreibung eines MINT-Anteils verzichtet“, teilt die Wirtschaftsministerkonferenz mit.
„Als Folge dieser Entscheidung bleiben alle existierenden Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens ebenso wie die Berufsbezeichnung erhalten“, sagt dazu VWI-Präsident Prof. Dr.-Ing. Wolf-Christian Hildebrand: „Wir begrüßen die Regelung ausdrücklich. Sie unterstreicht die besondere Rolle des Fachbereichs und schützt die Hochschulautonomie bei der Ausgestaltung der Studienfächer.“
Im Vorfeld der Entscheidung der Wirtschaftsministerkonferenz hatte es Auseinandersetzungen um den MINT-Anteil im Studium sowie um die Berufsbezeichnung „Ingenieur(in)“ gegeben. Unter anderem hatten die Bundesingenieurkammern verlangt, künftig allein über die Vergabe der Berufsbezeichnung entscheiden zu können, und einen hohen MINT-Anteil gefordert. „Eine hochschulfremde Überprüfung der Absolventinnen und Absolventen sowie ihrer Berechtigung, den Ingenieurtitel zu tragen, wäre jedoch ein massiver Eingriff in die Hochschulautonomie gewesen“, sagt VWI-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Axel Haas: „Eine solche Regelung hätte zudem den deutschen Hochschulen die Kompetenz abgesprochen, qualitativ hochwertige ingenieurwissenschaftliche Studiengänge zu konzipieren.“ Daher habe sich der VWI für die jetzt erfolgte Ausgestaltung des Musteringenieurgesetzes stark gemacht.
Mit dem Musteringenieurgesetz will die Wirtschaftsministerkonferenz eine Vereinheitlichung der Landesgesetze erreichen. In einem nächsten Schritt müssen nun die Bundesländer, deren Regelungen vom Musteringenieurgesetz abweichen, zu einer entsprechenden Anpassung ihrer Gesetze bewegt werden.
Die Verabschiedung des Musteringenieurgesetzes ist zu begrüßen.
Leider sind an vielen der über 180 in Deutschland existierenden
VWI-Studiengänge studieninhaltlich verwässert, was dem Ansehen der Wirtschäftsingenieure dann abträglich ist.Deshalb wäre es wünschenwert, dass der VWI weiterhin auf die Übernahme und Einhaltung der erarbeiteten Rahmenrichtlinien für die Studiengänge an allen Universitäten und Hochschulen drängt.
Peter Bauditz (ehrenamtliches Beiratsmitglied)