Richtlinien

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Der Ethikbeirat HR-Tech hat zehn anwendungsorientierte Richtlinien für den innovativen und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und anderen modernen Technologien in der Personalarbeit veröffentlicht. Dafür hat sich der interdisziplinär besetzte Beirat mit der Frage befasst, welche Einsatzgebiete für KI-Lösungen sich im Umfeld des HR-Management abzeichnen und welche Rahmenbedingungen für deren Entwicklung, Einsatz und Nutzung in Organisationen gegeben sein sollen. Grundsätzlich ist es dem Gremium zufolge wichtig, neue Lösungen auszuprobieren, zu evaluieren und die Personalarbeit damit besser zu machen. Das müsse jedoch in einer verantwortungsvollen Art und Weise geschehen.

Die Richtlinien thematisieren die Einbindung der relevanten Interessengruppen in die Entscheidungsfindung bei Auswahl und Einsatz entsprechender Technologien, die Frage nach der finalen Entscheidungsbefugnis im Einsatz, die Subjektqualität, Haftung und Verantwortung sowie Themen wie Zweckbindung und Informationspflicht. In ihrer jetzt vorgelegten Fassung sollen die Richtlinien die Ausführungen des im Februar vorgelegten Weißbuches der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz ergänzen sowie konkrete und handlungsleitende Empfehlungen bieten.

Die Richtlinien im Überblick

  1. Transparenter Zielsetzungsprozess und Einbindung: Vor der Einführung einer KI-Lösung muss die Zielsetzung für die Nutzung definiert werden. In diesem Prozess sollen alle relevanten Interessengruppen identifiziert und eingebunden werden.
  2. Fundierte Lösungen: Wer KI-Lösungen anbietet oder nutzt, muss darauf achten, dass diese empirisch evaluiert sind und über eine theoretische Grundlage verfügen.
  3. Menschen entscheiden: Wer KI-Lösungen einsetzt, muss sicherstellen, dass bei wichtigen Personalentscheidungen die Letztentscheidungsbefugnis einer natürlichen Person obliegt.
  4. HR treibt KI-Lösungen – nicht umgekehrt: Ein erfolgreicher Einsatz von KI-Lösungen durch HR benötigt die Kombination technologischer, analytischer und personalwirtschaftlicher Kompetenzen.
  5. Haftung und Verantwortung: Organisationen, die KI-Lösungen nutzen, sind für die Ergebnisse ihrer Nutzung verantwortlich.
  6. Zweckbindung und Datenminimierung: Wer personenbezogene Daten für KI-Lösungen nutzt, muss im Vorfeld definieren, für welche Zwecke diese verwendet werden, und sicherstellen, dass diese Daten nur zweckdienlich erhoben, gespeichert und genutzt werden.
  7. Informationspflicht: Vor beziehungsweise beim Einsatz einer KI-Lösung müssen die davon betroffenen Menschen über Einsatz, Zweck, Logik sowie die erhobenen und verwendeten Datenarten informiert werden.
  8. Achten der Subjektqualität: Für die Nutzung in KI-Lösungen dürfen ohne rechtzeitige Beteiligung und individuelle Einwilligung der Betroffenen keine Daten erhoben werden, die deren willentlicher Steuerung entzogen sind.
  9. Vermeidung von Diskriminierung: Wer KI-Lösungen entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Daten über eine hohe Qualität verfügen und systembedingte Diskriminierungen ausgeschlossen werden.
  10. Stetige Überprüfung: Wer KI-Lösungen nach den vorliegenden Richtlinien einführt, soll transparent sicherstellen, dass die Richtlinien auch bei der betrieblichen Umsetzung und der Weiterentwicklung beachtet werden.

Die Richtlinien sind aus Sicht des Beirats kein abgeschlossenes Projekt, da sich mit dem stetigen Wandel digitaler Technologien auch neue Handlungsfelder und Herausforderungen ergeben werden. Deshalb sollen die Richtlinien auch zukünftig in Zusammenarbeit mit der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

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