Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht vom VWI-Vorstand oder einem anderen Organ zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet. Die Mitgliederversammlung nimmt die Berichte des VWI-Vorstandes, der Kassenprüfer und des Wahlausschusses entgegen und beschließt über deren Entlastung. Der Entlastungsantrag wird aus der Mitte der Mitgliederversammlung gestellt.
Die Mitgliederversammlung ist nach § 9 Organ des VWI. Die Mitgliederversammlung besteht aus der Gesamtheit der Mitglieder gemäß § 5 II. Ordentliche Mitglieder, institutionelle Mitglieder, Ehrenmitglieder haben je eine Stimme. Beitragsfrei gestellte Hochschulen als institutionelle Mitglieder haben kein Stimmrecht. VWI-Hochschulgruppen haben zwei Stimmen. Die Ordentlichen Mitglieder, institutionelle Mitglieder und Ehrenmitglieder können in der Gesamtheit ihrer Stimmen nicht von den VWI-Hochschulgruppen überstimmt werden. Stimmen sind grundsätzlich nicht übertragbar. Studentische Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Institutionelle Mitglieder können durch einen bevollmächtigten Vertreter repräsentiert werden; entsprechendes gilt für die VWI-Hochschulgruppen.
Weiter Informationen sind der Satzung zu entnehmen.
Die Mitgliederversammlung findet am Vorabend des Deutschen Wirtschaftsingenieurtags (DeWIT) statt. Dieser lädt alle zwei Jahre zum Dialog und Networking zwischen Wirtschaftsingenieuren, Führungskräften aus Wirtschaft, Universitäten und Hochschulen, Wissenschaft und Forschung sowie engagierten Studierenden ein. Das Publikum erhält aktuelle Impulse aus Technologie und Management, neueste Entwicklungen, Strategien und Trends in Wissenschaft und Praxis, jeweils unter einem aktuell ausgewählten Motto.
Der DeWIT ist der führende deutsche Managementkongress für Wirtschaftsingenieur*Innen, Nachwuchstalente und Entscheider*Innen in Wirtschaft und Wissenschaft.
Der 17. DeWIT findet am 15./16. Mai 2025 in München statt. Alle Informationen unter: https://kongress.vwi.org/