Christian Stauf Intellectual Property Management
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Wirtschaftsingenieur Dr. Christian Stauf von der Technischen Universität Kaiserslautern (TUK) ist mit dem Wolfgang-Ritter-Preis ausgezeichnet worden. Vergeben wird der mit 8000 Euro dotierte Preis von der Wolfgang-Ritter-Stiftung in Bremen, die damit hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre würdigt. Stauf forscht am TUK-Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum bei Prof. Dr. Michael Hassemer zum Thema Intellectual Property Management (IPM).

Maßnahmen, mit denen Unternehmen ihre Waren und Innovationen schützen und mit denen sie gegen Produktpiraterie vorgehen können, stehen im Zentrum von Staufs Arbeit. Ob Smartphones, Tablets und Küchenmaschinen in Online-Shops oder Schuhe, Handtaschen und Uhren auf einem Markt im Urlaubsort – gefälschte Markenware findet sich heutzutage überall. Für die betroffenen Unternehmen führen solche Artikel oft zu finanziellen Einbußen. Dabei können sie sich mit etlichen Maßnahmen gegen solche Nachahmer-Produkte schützen und Fälschungen vom Markt nehmen lassen.

KMU vernachlässigen Intellectual Property Management

„In Deutschland sichern viele kleine und mittelständische Unternehmen ihr geistiges Eigentum nicht ab. Bislang spielt hier nur das Patent eine wichtige Rolle, um etwa die technische Innovation zu schützen“, erklärt der Wirtschaftsingenieur. Vernachlässigt werde dabei, dass es noch zahlreiche andere Maßnahmen gibt: „Unternehmen können sich Wort-Bild-Zeichen, aber auch bestimmte Formgestaltungen oder Soundmischungen mit Hilfe des Markenrechts schützen lassen.“ Dass dies in der Praxis nur selten umgesetzt wird, liege an fehlenden personellen Kapazitäten und mangelnder Expertise im Bereich Innovationsschutz. Große Unternehmen hingegen hätten diese Notwendigkeit schon erkannt und eigene Abteilungen eingerichtet, die sich um das Thema Intellectual Property Management (IPM) kümmern.

Stauf empfiehlt Unternehmen aber auch aus einem anderen Grund, sich mit dem Thema Schutzrechte zu beschäftigen – und zwar bevor sie ihr Produkt auf den Markt bringen: „Es ist ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob es dieselben Markennamen oder Designs bei Wettbewerbern gibt und ob es schon bestimmte Markenrechte gibt, die man beachten sollte.“ Ansonsten könnten hohe Abmahnkosten auf das Unternehmen zukommen, die gerade für junge Unternehmen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Leitfaden, Beratung, Studie

Der Wirtschaftsingenieur hat im Rahmen seiner mehrfach ausgezeichneten Promotion „Ganzheitliches Intellectual Property Management im Unternehmen“ einen Leitfaden zusammengestellt, der Betrieben aufzeigt, welche Schutzmaßnahmen es gibt. Seit fast zwei Jahren ist Stauf außerdem Mitglied eines Arbeitsausschusses des Deutschen Instituts für Normung (DIN), der mit der DIN 77006 noch 2018 einen Leitfaden für den Umgang mit geistigem Eigentum in Unternehmen veröffentlichen wird. Gemeinsam mit Professor Hassemer und TUK-Absolvent Dr. Johannes Bardens berät Stauf zudem Unternehmen im Start-up „Beyond Innovation“ zu geistigem Eigentum und Schutzrechten. Im Rahmen einer aktuellen Studie untersucht das Team um den Wirtschaftsingenieur zurzeit, wie es um die Schutzrechte in deutschen Unternehmen bestellt ist. Erste Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen.

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