Musteringenieurgesetz, NRW

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Eine Vereinheitlichung der Ingenieurgesetze der Länder ist das Ziel des von der Wirtschaftsministerkonferenz verabschiedeten Musteringenieurgesetzes. In Sachsen-Anhalt engagiert sich der VWI bereits für eine entsprechende Novellierung. Und auch in Nordrhein-Westfalen (NRW), wo die politische Diskussion gerade mit einer Anhörung bei NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart begonnen hat, macht der VWI sich für die Interessen von Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieuren stark.

In NRW sind eine Reihe von Regelungen im Gespräch, welche die Zuständigkeiten der Ingenieurkammer ausweiten und einen Mindest-MINT-Anteil einheitlich für alle Ingenieurarten vorschreiben sollen. Der Fakultäten- und Fachbereichstag Wirtschaftsingenieurwesen (FFBT WI) hat sich vor dem Gespräch in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Minister klar gegen eine solche Kompetenzerweiterung der Ingenieurkammer ausgesprochen und dabei unter anderem auf den gemeinsam mit dem VWI erstellten Fachqualifikationsrahmen Wirtschaftsingenieurwesen verwiesen. Denn die Forderung der Ingenieurkammern nach einem MINT-Anteil von 50 oder sogar 70 Prozent würde ein interdisziplinäres Studium moderner Prägung wie das Wirtschaftsingenieurwesen, das gemäß Qualifikationsrahmen 40 Prozent MINT enthalten muss, nicht zulassen. Damit würden die Ingenieurkammern das seit vielen Jahren in der deutschen Hochschullandschaft sowie auf dem internationalen Arbeitsmarkt höchst erfolgreiche Konzept Wirtschaftsingenieurwesen aus der Gruppe der Ingenieure ausgrenzen – eine inakzeptable Beschädigung des Rufs der Fachdisziplin. Wie in dem Entwurf des Mustergesetzes vorgesehen, sollte deshalb das Wirtschaftsingenieurwesen von dem Mindest-Anteil der MINT-Fächer ausgenommen werden.

Der FFBT WI hat Pinkwart zudem erläutert, dass Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens interdisziplinär zu flexibel einsetzbaren Generalisten ausgebildet werden, die in Unternehmen an Schnittstellenpositionen dank ihrer übergreifenden Kompetenzen eine integrierende Funktion übernehmen. Die Bundesingenieurkammer offenbare mit ihren Forderungen eine nicht zeitgemäße und überaus eingeschränkte Sichtweise, die auf sehr eindrucksvolle Weise verdeutliche, dass die Ingenieurkammer als Vertretung von weniger als drei Prozent aller Ingenieure nicht über die nötige fachliche Kompetenz verfügt, um als Entscheidungsinstanz über die gesamte Hochschullandschaft gestellt zu werden. „Ein Studienkonzept, das wie das Wirtschaftsingenieurwesen Impulse aus der Arbeitswelt und der Gesellschaft aufnimmt und in moderne Fächer integriert, kann sich an einer solch rückwärtsgewandten und einseitig auf die klassische Ingenieurskunst beschränkten Kategorisierung nicht messen lassen“, so der FFBT WI.

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