Musteringenieurgesetz, Berufsbezeichnung Ingenieurgesetz

Beitragsbild: Pixabay

VWI Redaktion Keine Kommentare

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat im September 2018 das Musteringenieurgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz würdigt die besondere Rolle des Wirtschaftsingenieurwesens als eigenständiger Studiengang und höchst erfolgreiches Berufsbild. „Wirtschaftsingenieurwissenschaftliche Studiengänge bestehen aus ingenieurwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Teilen sowie einem Integrationsbereich mit unterschiedlichem Schwerpunkt. Um den Besonderheiten des Wirtschaftsingenieurwesens gerecht zu werden, wird bei wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen auf die Festschreibung eines MINT-Anteils verzichtet“, teilte die Wirtschaftsministerkonferenz nach der Entscheidung mit. Der VWI hatte sich zuvor für diese Ausgestaltung des Musteringenieurgesetzes stark gemacht.

Mit dem Musteringenieurgesetz will die Wirtschaftsministerkonferenz eine Vereinheitlichung der Landesgesetze erreichen. In einem nächsten Schritt müssen nun die Bundesländer, deren Regelungen vom Musteringenieurgesetz abweichen, zu einer entsprechenden Anpassung ihrer Gesetze bewegt werden. Aktuell wird die Novellierung des Ingenieurgesetzes von Sachsen-Anhalt diskutiert. Der VWI tritt für die Umsetzung des Musteringenieurgesetzes ein und hat dazu mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt das Gespräch aufgenommen. Auch der Dachverband der Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V. (4ING) hat sich mit diesem Ziel in die Diskussion eingeschaltet.

Der VWI arbeitet aktiv daran, dass die Interessen der Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure auch auf Ebene der Länder gewahrt werden. Der Verband wird seine Mitglieder kontinuierlich über die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert