Corona: Überbrückungshilfe für Studierende

Beitragsbild: BMBF

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Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat die Überbrückungshilfe für Studierende verlängert, die sich wegen der Corona-Pandemie in einer Notlage befinden. Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind, können die Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim dem jeweils regional zuständigen Studierenden- beziehungsweise Studentenwerk beantragen. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Damit soll Studierenden geholfen werden, deren Erwerbsmöglichkeiten oder Unterstützung durch die Eltern wegen der beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, die Anträge können jedoch ausschließlich online über eine bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden.

Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm, das seit 2006 unter gewissen Voraussetzungen Studierenden aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren die Möglichkeit bietet, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Der Berechtigtenkreis dieses klassischen KfW-Studienkredits wurde wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.März 2021 befristet erweitert: Auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten –können ihn in Anspruch nehmen. Außerdem wurde das Darlehen für alle Darlehensnehmer bis zum Jahresende 2021 zinslos gestellt; die Kosten übernimmt das BMBF.

Das BMBF weist darauf hin, dass das BAföG das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt. Das Ministerium habe in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, so dass Studierende im Schnitt höhere Förderung erhalten. Studierende sollten daher zunächst mögliche BAföG-Ansprüche prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG stellen, bevor sie auf die Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.

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